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Neuer Anlauf für Kunstmuseum

Neuer Anlauf für Kunstmuseum
Neuer Anlauf: Die Sanierung des Kunstmuseums in der Kartause Ittingen soll nach Wünschen des Regierungsrats 2017 neu angegangen werden. | © Archiv

Die Debatte um die Sanierung des Kunstmuseum Thurgau in der Kartause Ittingen zählte wohl zu den intensivsten kulturpolitischen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre. Vor allem die Freigabe der Finanzierung ohne Beteiligung der Stimmbürger sorgte für Aufregung. Jetzt soll ein Neustart gewagt werden.

In einer Medienmitteilung erklärte die Staatskanzlei am Donnerstagmorgen, dass das bisherige umstrittene Projekt nicht weiter verfolgt werden soll und stattdessen neue Ideen zum Vorhaben entwickelt werden sollen. "Das Kunstmuseum Thurgau muss aus raumklimatischen und energetischen Gründen saniert und für eine zukunftsorientierte Entwicklung erweitert werden. Eine neu eingesetzte Projektgruppe soll unter Einbezug der relevanten Fachstellen das weitere Vorgehen aufzeigen. Das bisherige Projekt wird nicht weiterverfolgt", heisst es wörtlich in der Mitteilung. Museumsdirektor Markus Landert wollte sich heute auf Nachfrage von thurgaukultur.ch vorerst nicht zu dem Thema äussern. 

Die Vorgeschichte des Projektes ist in der Tat belastet: 2013 hatte der Grosse Rat einem Objektkredit von 4,6 Millionen Franken für die Gesamtsanierung der Ausstellungsräume Nord des Kunstmuseums zugestimmt. Zusätzlich plante der Regierungsrat, für die Museumserweiterung einen Lotteriefondsbeitrag in der Höhe von 11,3 Millionen Franken zu sprechen. Gegen dieses Sanierungs- und Erweiterungsprojekt wurde im Dezember 2013 Stimmrechtsbeschwerde erhoben. Das Bundesgericht entschied in der Folge, dass es sich beim Objektkredit für die Sanierung als Bestandteil des Gesamtprojekts um eine nicht gebundene Ausgabe handelt, worauf das Projekt sistiert wurde. Wie Markus Schär, einer der Beschwerdeführer von damals, die neue Lage am Kunstmuseum beurteilt, können Sie hier lesen

Bis Ende Oktober 2017 soll jetzt ein neuer Plan feststehen

Jetzt soll die neue Projektorganisation „Kunstmuseum Thurgau 2017" übernehmen. Geleitet wird die Projektgruppe von Kantonsbaumeister Erol Doguoglu, zu der Ruedi Elser, kantonaler Denkmalpfleger; Markus Landert, Direktor Kunst- und Ittinger Museum; Urs Meierhans, Chef Finanzverwaltung, und Martha Monstein, Leiterin Kulturamt, gehören. Vorsitzende des Lenkungsausschusses ist Regierungsrätin Monika Knill, Chefin des Departements für Erziehung und Kultur.

Ziel ist es, bis Ende Oktober 2017 einen Bericht zu verfassen, der die Möglichkeiten eines Erweiterungsbaus in Absprache mit den entsprechenden Amtsstellen klärt, Trägerschafts- und Finanzierungsvarianten für das neue Museumsprojekt darlegt und darüber hinaus Empfehlungen zum weiteren Vorgehen gibt. Zum Auftrag gehört laut Staatskanzlei auch, die Stiftung Kartause Ittingen gebührend in das Projekt einzubeziehen.

Die Sanierung werde nötig, da das Kunstmuseum sonst das Gütesiegel für Leihgaben anderer Museen und damit seinen bisherigen Stellenwert verliere, erklärt die Staatskanzlei die Hintergründe. Die Erweiterung diene dazu, dem Kunstmuseum eine zukunftsgerichtete Entwicklung zu ermöglichen. Für externe Aufträge werde ein Kostenrahmen von 100 000 Franken aus dem Budget 2017 des Hochbauamtes festgelegt. (lün)

 

Die Vorgeschichte des Projekts zum Nachlesen:

"Neuanfang am alten Ort": Mit einem neuen Projekt und einer neuen Projektorganisation soll ein Neuanfang am bisherigen Standort lanciert werden. Artikel vom 29. April 2016

"Standort gilt als gegeben"Die Thurgauer Regierung hat eine Projektgruppe eingesetzt, die sich mit dem weiteren Vorgehen zum Kunstmuseum Thurgau in der Kartause Ittingen befassen wird. Der Standort in Warth gelte als gegeben. Artikel vom 13. Mai 2015

"Bundesgericht heisst Beschwerde gut": Das Bundesgericht hat die Beschwerde betreffend Sanierung des bestehenden Kunstmuseums und Erweiterungsbau für das Museum gutgeheissen, so weit darauf eingetreten wurde. Der Kreditbeschluss des Grossen Rates wird damit aufgehoben. Artikel vom 15. April 2015

"Nächstes Kapitel: Bundesgericht":  Die Thurgauer Regierung verfügt weiter in Eigenregie über den Lotteriefonds. Im Gegenzug will sie innert Jahresfrist ein neues Ausrichtungsmodell vorlegen. Indirekt Einfluss hat das Bundesgericht. Artikel vom 22. Oktober 2014 

 

 

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